Belästigung am Arbeitsplatz
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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Die Zahlen über die Höhe der Sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, welche die neue Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen" kürzlich veröffentlichte, sind erschreckend: 58,2 Prozent aller befragten Frauen haben bereits Situationen sexueller Belästigung erlebt. 49 Prozent davon gaben sogar an, sich dabei ernsthaft bedroht gefühlt zu haben und Angst um ihre eigene Sicherheit hatten. 9 Prozent aller befragten Frauen, die sexuelle Belästigung erlebt haben, gaben sogar an, dass eine oder mehrere dieser sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz auch zu einem ungewollten Geschlechtsverkehr oder zu körperlicher Gewalt geführt haben.
Sexuelle Belästigung ist eine häufige Erscheinungsform der Gewalt gegen Frauen. Sie reicht von weniger schwerwiegenden Formen wie Anstarren und anzüglichen Bemerkungen über Belästigungen am Telefon oder Computer, unerwünschten sexualisierten Berührungen oder sexueller Bedrängnis bis hin zu sexualisierten körperlichen Übergriffen. Je nach Form, Kontext und Ausmaß können sexuelle Belästigungen darüber hinaus auch strafbare Handlungen sein, zum Beispiel in Form von Beleidigung, sexueller Nötigung und Nachstellung.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und in der Ausbildung
Laut der oben genannten Studie über sexuelle Belästigung haben 22 Prozent aller befragten Frauen Situationen sexueller Belästigung in Arbeit, Schule oder Ausbildung seit dem 16. Lebensjahr mindestens ein Mal erlebt - überwiegend durch Männer. Von sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind überdurchschnittlich häufig Frauen betroffen, vor allem wenn sie noch keine berufliche Qualifikation oder Ausbildung aufweisen, sich noch in der Probezeit befinden oder erst kurze Zeit im Betrieb sind.
Was gilt als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beinhaltet Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die im Strafgesetzbuch verankert ist. Dort heißt es: „Jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt [gilt als sexuelle Belästigung.]“ (Beschäftigtenschutzgesetz im zweiten Gleichberechtigtengesetz des Bundes, Art. 10,2 ) Dazu gehören Aufforderungen zu sexuellen Handlungen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen, die von den Betroffenen abgelehnt werden.
Anzügliche Bemerkungen über das Aussehen, die Figur oder das sexuelle Verhalten der Frau im Privatbereich sind nur einige der unterschiedlichen Facetten, die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz haben kann. Weitere Facetten der sexuellen Belästignung am Arbeitsplatz sind:
Verheerende Folgen
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann weitreichende und nachhaltige körperliche, psychische und ökonomische Auswirkungen haben. Die am häufigsten festgestellten Störungen sind Angststörungen, Schlafstörungen, Alpträume, Essstörungen, Schmerzreaktionen, Beziehungskonflikte u.a., die eine medizinische oder therapeutische Behandlung notwendig machen können.
Vor allem ist fast immer auch die Leistungsfähigkeit der Frauen betroffen. Sie lassen sich krankschreiben, stellen Versetzungsanträge, kündigen oder brechen ihre Kariere ganz ab. Vielfach erleben diese Frauen negative Reaktionen, wenn sie sich wegen sexuelle Belästignung an den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin wenden. Deshalb verharmlosen oder verschweigen sie die sexuelle Belästigung oft aus Angst vor Verleumdung oder Arbeitsplatzverlust. Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit können die langfristigen Folgen einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz sein.
Nur knapp 11 % der Frauen, die körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt haben, wenden sich an Hilfestellen. Angesichts der hohen Betroffenheit von Frauen durch Gewalt und der oft negativen Auswirkungen auf ihre psychische, psychosoziale und gesundheitliche Situation scheinen verbesserte Hilfe und Prävention, aber auch gezielte Interventionen erforderlich zu sein.
Was Betroffene selbst tun können
• Die Empfindungen ernst nehmen
Oft ist es für eine Frau schwierig, zu erkennen, dass es sich bei dem Erlebten um sexuelle Belästigung handelt. Deshalb ist es wichtig, die eigenen Empfindungen ernst zu nehmen und sich zu verdeutlichen, dass jede Frau eine Recht darauf hat, am Arbeitsplatz nicht belästigt zu werden. Oft fällt es Frauen schwer, die Peinlichkeit der Situation zu überwinden und zu handeln.
• Die Belästigungen energisch zurückweisen
Am günstigsten ist es, eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz unmittelbar und direkt beim ersten Vorfall energisch zurückzuweisen, zum Beispiel mit einer lauten Entgegnung. Damit kann der Situation das „Vertrauliche“ oder „Geheimnisvolle“ genommen werden. Weniger effektiv sind Reaktionen wie Ignorieren, den Belästiger vermeiden oder scherzhaft mit der Situation umzugehen.
• Offensiv und aktiv vorgehen
Eine gute Möglichkeit der ersten Gegenwehr ist es, den Belästiger zur Rede zu stellen und sich die Belästigung zu verbitten. Die Androhung einer Beschwerde oder eine tatsächliche Beschwerde flößt dem Belästiger Angst ein; bereits dann könnten sexuelle Übergriffe aufhören. Des Weiteren ist die Ankündigung, andere über die Tat der sexuellen Belästigung zu informieren bzw. den Belästiger zu verklagen, ratsam. Ebenso ist die direkte körperliche Gegenwehr ein Mittel, gegen die Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen. Viele betroffene Frauen tun sich gerade in diesem Punkt schwer, weshalb der Besuch eines Selbstverteidigungskurses hilfreich ist. Körperliche Gegenwehr direkt auf einen Angriff gilt als „Notwehr“ und kann deshalb nicht strafrechtlich verfolgt werden.
• Sich anderen anvertrauen
Entlastend sind Gespräche mit Vertrauenspersonen, zum Beispiel mit Kollegen und Kolleginnen. Oft stellt sich heraus, dass der Belästiger schon mehrere Frauen im Betrieb bedrängt hat. Ein gemeinsames Vorgehen gegen die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, kann dann sehr effektiv sein.
• Zeuginnen/Zeugen einer sexuellen Belästigung suchen
Es ist sinnvoll, gezielt nach Zeuginnen/Zeugen zu suchen, die eine Belästigungssituation miterlebt haben.
• Beweise für die sexuelle Belästigung sammeln
Das Sammeln von Beweisen wie z.B. Briefen, E-Mails, Bildern, bzw. das Aufbewahren von Anrufen auf einem Anrufbeantworter, SMS- Nachrichten auf Ihrem Handy usw. untermauern Ihre Glaubwürdigkeit und sind wichtige Beweise, wenn Sie gegen den Belästiger vorgehen wollen.
• Den Tathergang schriftlich festhalten
Der Tathergang der sexuellen Belästigung sollte schriftlich festgehalten werden, z.B. wer hat wann mit wem gesprochen, was hat sich wann ereignet?
• offizielle Beschwerde einreichen
Aufzeichnungen zum Tathergang einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, können mit einer eidesstattlichen Erklärung bei einer Anwältin hinterlegt und für eine spätere offizielle Beschwerde verwendet werden.
• Sich an den Personalrat / die Frauenbeauftragte wenden
Ein vertrauliches Gespräch mit dem Personalrat oder einer Frauenbeauftragten sollte spätestens dann geführt werden, wenn sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz wiederholt erfolgen und/oder der Täter die sexuellen Belästigungen auch nach einer mündlichen oder schriftlichen Aufforderung nicht einstellt.
Gesetzliche Grundlagen
Gegen sexuelle Belästigungen können sich Betroffene rechtlich zur Wehr setzen. Den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz regelt das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Wer in Zusammenhang mit seinem Beschäftigungsverhältnis von sexueller Belästigung betroffen ist, hat nach dem AGG das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebes oder der Dienststelle zu beschweren. Diese sind verpflichtet, Beschwerden zu prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitzuteilen.
Ergreift der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, sind die betroffenen Beschäftigten berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Arbeitgeber darüber hinaus zum Schadensersatz verpflichtet.
Nähere Informationen zu den Ergebnissen der oben genannten Studie zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz:
„Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland.“ Herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Berlin 2008.
Die Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse ist als PDF-Datei unter folgendem Link abrufbar:
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Die Zahlen über die Höhe der Sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, welche die neue Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen" kürzlich veröffentlichte, sind erschreckend: 58,2 Prozent aller befragten Frauen haben bereits Situationen sexueller Belästigung erlebt. 49 Prozent davon gaben sogar an, sich dabei ernsthaft bedroht gefühlt zu haben und Angst um ihre eigene Sicherheit hatten. 9 Prozent aller befragten Frauen, die sexuelle Belästigung erlebt haben, gaben sogar an, dass eine oder mehrere dieser sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz auch zu einem ungewollten Geschlechtsverkehr oder zu körperlicher Gewalt geführt haben.
Sexuelle Belästigung ist eine häufige Erscheinungsform der Gewalt gegen Frauen. Sie reicht von weniger schwerwiegenden Formen wie Anstarren und anzüglichen Bemerkungen über Belästigungen am Telefon oder Computer, unerwünschten sexualisierten Berührungen oder sexueller Bedrängnis bis hin zu sexualisierten körperlichen Übergriffen. Je nach Form, Kontext und Ausmaß können sexuelle Belästigungen darüber hinaus auch strafbare Handlungen sein, zum Beispiel in Form von Beleidigung, sexueller Nötigung und Nachstellung.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und in der Ausbildung
Laut der oben genannten Studie über sexuelle Belästigung haben 22 Prozent aller befragten Frauen Situationen sexueller Belästigung in Arbeit, Schule oder Ausbildung seit dem 16. Lebensjahr mindestens ein Mal erlebt - überwiegend durch Männer. Von sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind überdurchschnittlich häufig Frauen betroffen, vor allem wenn sie noch keine berufliche Qualifikation oder Ausbildung aufweisen, sich noch in der Probezeit befinden oder erst kurze Zeit im Betrieb sind.
Was gilt als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beinhaltet Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die im Strafgesetzbuch verankert ist. Dort heißt es: „Jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt [gilt als sexuelle Belästigung.]“ (Beschäftigtenschutzgesetz im zweiten Gleichberechtigtengesetz des Bundes, Art. 10,2 ) Dazu gehören Aufforderungen zu sexuellen Handlungen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen, die von den Betroffenen abgelehnt werden.
Anzügliche Bemerkungen über das Aussehen, die Figur oder das sexuelle Verhalten der Frau im Privatbereich sind nur einige der unterschiedlichen Facetten, die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz haben kann. Weitere Facetten der sexuellen Belästignung am Arbeitsplatz sind:
- unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht
- Po-Kneifen und Klapse
- Telefongespräche, Briefe, Mails, SMS mit sexuellen Anspielungen
- unerwartetes Berühren der Brust / der Genitalien
- Androhung beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung
- Versprechen beruflicher Vorteile bei sexuellem Entgegenkommen
- aufgedrängte Küsse und Umarmungen
- pornographische Bilder am Arbeitsplatz
- Zurschaustellung von Genitalien
- Aufforderung zu sexuellem Verkehr
- Erzwingen sexueller Handlungen, tätliche Bedrohung usw.
- Stalking (hartnäckige Nachstellung und Belästigung durch einen Täter)
Verheerende Folgen
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann weitreichende und nachhaltige körperliche, psychische und ökonomische Auswirkungen haben. Die am häufigsten festgestellten Störungen sind Angststörungen, Schlafstörungen, Alpträume, Essstörungen, Schmerzreaktionen, Beziehungskonflikte u.a., die eine medizinische oder therapeutische Behandlung notwendig machen können.
Vor allem ist fast immer auch die Leistungsfähigkeit der Frauen betroffen. Sie lassen sich krankschreiben, stellen Versetzungsanträge, kündigen oder brechen ihre Kariere ganz ab. Vielfach erleben diese Frauen negative Reaktionen, wenn sie sich wegen sexuelle Belästignung an den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin wenden. Deshalb verharmlosen oder verschweigen sie die sexuelle Belästigung oft aus Angst vor Verleumdung oder Arbeitsplatzverlust. Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit können die langfristigen Folgen einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz sein.
Nur knapp 11 % der Frauen, die körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt haben, wenden sich an Hilfestellen. Angesichts der hohen Betroffenheit von Frauen durch Gewalt und der oft negativen Auswirkungen auf ihre psychische, psychosoziale und gesundheitliche Situation scheinen verbesserte Hilfe und Prävention, aber auch gezielte Interventionen erforderlich zu sein.
Was Betroffene selbst tun können
• Die Empfindungen ernst nehmen
Oft ist es für eine Frau schwierig, zu erkennen, dass es sich bei dem Erlebten um sexuelle Belästigung handelt. Deshalb ist es wichtig, die eigenen Empfindungen ernst zu nehmen und sich zu verdeutlichen, dass jede Frau eine Recht darauf hat, am Arbeitsplatz nicht belästigt zu werden. Oft fällt es Frauen schwer, die Peinlichkeit der Situation zu überwinden und zu handeln.
• Die Belästigungen energisch zurückweisen
Am günstigsten ist es, eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz unmittelbar und direkt beim ersten Vorfall energisch zurückzuweisen, zum Beispiel mit einer lauten Entgegnung. Damit kann der Situation das „Vertrauliche“ oder „Geheimnisvolle“ genommen werden. Weniger effektiv sind Reaktionen wie Ignorieren, den Belästiger vermeiden oder scherzhaft mit der Situation umzugehen.
• Offensiv und aktiv vorgehen
Eine gute Möglichkeit der ersten Gegenwehr ist es, den Belästiger zur Rede zu stellen und sich die Belästigung zu verbitten. Die Androhung einer Beschwerde oder eine tatsächliche Beschwerde flößt dem Belästiger Angst ein; bereits dann könnten sexuelle Übergriffe aufhören. Des Weiteren ist die Ankündigung, andere über die Tat der sexuellen Belästigung zu informieren bzw. den Belästiger zu verklagen, ratsam. Ebenso ist die direkte körperliche Gegenwehr ein Mittel, gegen die Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen. Viele betroffene Frauen tun sich gerade in diesem Punkt schwer, weshalb der Besuch eines Selbstverteidigungskurses hilfreich ist. Körperliche Gegenwehr direkt auf einen Angriff gilt als „Notwehr“ und kann deshalb nicht strafrechtlich verfolgt werden.
• Sich anderen anvertrauen
Entlastend sind Gespräche mit Vertrauenspersonen, zum Beispiel mit Kollegen und Kolleginnen. Oft stellt sich heraus, dass der Belästiger schon mehrere Frauen im Betrieb bedrängt hat. Ein gemeinsames Vorgehen gegen die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, kann dann sehr effektiv sein.
• Zeuginnen/Zeugen einer sexuellen Belästigung suchen
Es ist sinnvoll, gezielt nach Zeuginnen/Zeugen zu suchen, die eine Belästigungssituation miterlebt haben.
• Beweise für die sexuelle Belästigung sammeln
Das Sammeln von Beweisen wie z.B. Briefen, E-Mails, Bildern, bzw. das Aufbewahren von Anrufen auf einem Anrufbeantworter, SMS- Nachrichten auf Ihrem Handy usw. untermauern Ihre Glaubwürdigkeit und sind wichtige Beweise, wenn Sie gegen den Belästiger vorgehen wollen.
• Den Tathergang schriftlich festhalten
Der Tathergang der sexuellen Belästigung sollte schriftlich festgehalten werden, z.B. wer hat wann mit wem gesprochen, was hat sich wann ereignet?
• offizielle Beschwerde einreichen
Aufzeichnungen zum Tathergang einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, können mit einer eidesstattlichen Erklärung bei einer Anwältin hinterlegt und für eine spätere offizielle Beschwerde verwendet werden.
• Sich an den Personalrat / die Frauenbeauftragte wenden
Ein vertrauliches Gespräch mit dem Personalrat oder einer Frauenbeauftragten sollte spätestens dann geführt werden, wenn sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz wiederholt erfolgen und/oder der Täter die sexuellen Belästigungen auch nach einer mündlichen oder schriftlichen Aufforderung nicht einstellt.
Gesetzliche Grundlagen
Gegen sexuelle Belästigungen können sich Betroffene rechtlich zur Wehr setzen. Den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz regelt das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Wer in Zusammenhang mit seinem Beschäftigungsverhältnis von sexueller Belästigung betroffen ist, hat nach dem AGG das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebes oder der Dienststelle zu beschweren. Diese sind verpflichtet, Beschwerden zu prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitzuteilen.
Ergreift der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, sind die betroffenen Beschäftigten berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Arbeitgeber darüber hinaus zum Schadensersatz verpflichtet.
Nähere Informationen zu den Ergebnissen der oben genannten Studie zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz:
„Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland.“ Herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Berlin 2008.
Die Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse ist als PDF-Datei unter folgendem Link abrufbar:
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