Familie und Karriere - bekomme ich das unter einen Hut ?
Gast
Als Frau ist es heutzutage schwierig Prioritäten im Leben zu setzen. Das Abitur wurde schon vor ein paar Jahren erfolgreich abgeschlossen, den Hochschulabschluss hat man auch in der Tasche und nun wartet ein wirklich guter Job. Da will Frau natürlich Karriere machen, denn sonst wäre das viele Lernen bloß vergeudete Zeit gewesen. Aber plötzlich wird der Wunsch eine Familie zu gründen nach ein paar Jahren immer stärker. Doch lässt sich dieses Verlangen nach einer Familie mit dem Job vereinbaren oder ist die Karriere damit ruiniert?
Diese Frage wie man Familie und Karriere unter einem Hut bekommt wird klar und deutlich beantwortet: durch das Mutterschutzgesetz. Dort sind alle Regelungen enthalten, die die berufstätige Karriere Frau und ihr Kind entsprechend schützen. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Angestellten, für Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende mit Vertrag, Hausangestellte und Heimarbeiterinnen. Auch für Beamte gibt es gesonderte Regelungen. Lediglich Selbständige, Geschäftsführerinnen, Freiberuflerinnen und Studierende werden von diesen Regelungen ausgeschlossen.
Ist eine Frau nun schwanger sollte sie, sobald der Geburtstermin ermittelt wurde, ihren Chef benachrichtigen. Dieser hat daraufhin die Pflicht, die Schwangerschaft unverzüglich dem Gewerbeaufsichtsamt zu melden. Ansonsten besteht für den Arbeitgeber jedoch eine Schweigepflicht gegenüber den Kollegen und sonstigen Personen. Er hat im Gegenzug allerdings das Recht, sich die Schwangerschaft durch ein Attest auf seine Kosten bestätigen zu lassen. Damit tritt das Mutterschutzgesetz in Kraft.
Beinhaltet im Mutterschutzgesetz sind:
Sämtliche Regelungen im Mutterschutzgesetz schützen eine schwangere Frau in allen Angelegenheiten und ermöglichen es, ihren familiären Wünschen trotz des Jobs nachzukommen. Sollten dennoch Probleme am Arbeitsplatz auftreten, so kann sich die Frau Unterstützung vom Betriebsrat, dem zuständigen Amt für Arbeitsschutz oder dem Gewerbeaufsichtsamt einholen.
Übersicht Mutterschutz

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Diese Frage wie man Familie und Karriere unter einem Hut bekommt wird klar und deutlich beantwortet: durch das Mutterschutzgesetz. Dort sind alle Regelungen enthalten, die die berufstätige Karriere Frau und ihr Kind entsprechend schützen. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Angestellten, für Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende mit Vertrag, Hausangestellte und Heimarbeiterinnen. Auch für Beamte gibt es gesonderte Regelungen. Lediglich Selbständige, Geschäftsführerinnen, Freiberuflerinnen und Studierende werden von diesen Regelungen ausgeschlossen.
Ist eine Frau nun schwanger sollte sie, sobald der Geburtstermin ermittelt wurde, ihren Chef benachrichtigen. Dieser hat daraufhin die Pflicht, die Schwangerschaft unverzüglich dem Gewerbeaufsichtsamt zu melden. Ansonsten besteht für den Arbeitgeber jedoch eine Schweigepflicht gegenüber den Kollegen und sonstigen Personen. Er hat im Gegenzug allerdings das Recht, sich die Schwangerschaft durch ein Attest auf seine Kosten bestätigen zu lassen. Damit tritt das Mutterschutzgesetz in Kraft.
Beinhaltet im Mutterschutzgesetz sind:
- Kündigungsschutz
- Beschäftigungsverbot
- Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld
- Weitere Leistungen
- Elternzeit
- Elterngeld
Sämtliche Regelungen im Mutterschutzgesetz schützen eine schwangere Frau in allen Angelegenheiten und ermöglichen es, ihren familiären Wünschen trotz des Jobs nachzukommen. Sollten dennoch Probleme am Arbeitsplatz auftreten, so kann sich die Frau Unterstützung vom Betriebsrat, dem zuständigen Amt für Arbeitsschutz oder dem Gewerbeaufsichtsamt einholen.
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