Private Angelegenheiten während der Arbeitszeit
Gast
Soziale Netzwerke am Arbeitsplatz
Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder MySpace sind in unserem Alltag mittlerweile selbstverständlich geworden. Nach einer von der BITKOM durchgeführten Studie verbringen wir mindestens eine Stunde am Tag damit, uns in sozialen Netzwerken auszutauschen.
Wer beruflich mit einem internetfähigen PC arbeitet, für den ist die Versuchung groß, mal eben schnell in der Pause eine private E-Mail zu beantworten oder einen Tweet zu kommentieren. Niemand wird dadurch gestört, das Tippen eines Kommentars ist immerhin leiser als ein privater Anruf, denkt sich so mancher Arbeitnehmer. Doch in vielen Unternehmen ist die private Nutzung sozialer Netzwerke während der Arbeitszeit untersagt. Wer mal kurz eine Nachricht auf Twitter loswerden oder Kontakt zu Freunden via Facebook aufnehmen will, sollte dies also nicht am Arbeitsplatz tun. Jedenfalls nicht, ohne vorher die firmeneigenen Regelungen zu dem Thema der privaten Angelegenheiten während der Arbitszeit, überprüft zu haben – sofern diese überhaupt existieren.
Eine in Deutschland durchgeführte Studie bezeugte, dass 39 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland private Angelegenheiten während ihrer offiziellen Arbeitszeit erledigen. Laut einer amerikanischen Umfrage untersagen 54 Prozent der befragten Unternehmen die Nutzung sozialer Netzwerke für private Angelegenheiten am Arbeitsplatz. 19 Prozent erlauben die Nutzung privater Netzwerke nur, wenn sie beruflichen Zwecken dient und nur 16 Prozent erlauben eine uneingeschränkte Nutzung der privaten Netzwerke während der Arbeitszeit. Weitere Studien ergaben, dass die Produktivität der Mitarbeiter durch Facebook & Co. um 1,5% zurückging.
Vergleicht man Pro- und Kontraargumente zur Nutzung sozialer Netzwerke für private Angelegenheiten am Arbeitsplatz, so fällt die Pro-Seite deutlich dünner aus. Eine der Hauptthesen, welche gegen die private Nutzung am Arbeitsplatz spricht, ist die These, dass soziale Netzwerke von der Arbeit ablenken und die Produktivität des Arbeitnehmers verringere. Die Beschäftigung mit privaten Angelegenheiten während der Arbeitszeit fresse des Weiteren mehr Zeit, als gedacht. Summiere man die Zeit, so komme man auf 1 Stunde pro Tag, was 12,5 Prozent der Arbeitszeit entspreche. Konzentriertes Arbeiten sei kaum noch möglich, meinen die „Gegner“, und einige Arbeitnehmer nehmen den Betriebsfrieden als gestört wahr. Dies geschehe vor allem dann, wenn sie Arbeit des „Privatsurfers“ übernehmen müssen, da dieser ja nicht mehr konzentriert arbeiten und sein Arbeitspensum nicht mehr schaffen kann. Außerdem könne die Beschäftigung mit private Angelegenheiten während der Arbeitszeit Mehrkosten für den Arbeitgeber bedeuten, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer private Gespräche mit dem Diensthandy führt oder den firmeneigenen PKW dazu nutzt, private Angelegenheiten zu erledigen.
Auf der Pro-Seite dagegen findet sich einerseits die These, dass in manchen Berufen soziale Netzwerke als wirksame Business-Tools eingesetzt werden. Viele Arbeitnehmer fühlen sich außerdem unwohl bei dem Gedanken, dass Ihnen „schon wieder“ etwas am Arbeitsplatz verboten wird – gerade die vor kurzem geführte Debatte um ein Rauchverbot in der Mittagspause löste eine Welle der Empörung aus.
Wenn es ausdrücklich nicht gestattet ist, soziale Netzwerke für private Angelegenheiten am Arbeitsplatz zu nutzen und der Arbeitnehmer dies trotzdem tut, so verletzt er seine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis, begeht damit Arbeitszeitbetrug. Der Arbeitgeber kann darauf mit einer formlosen Ermahnung reagieren, kann den Arbeitnehmer aber auch abmahnen, um ihn zu einem vertragsmäßigen Verhalten zu bewegen. Nutzt der Arbeitnehmer nach der Er- oder Abmahnung weiterhin soziale Netzwerke für private Angelegenheiten während der Arbeitszeit, kann der Arbeitgeber ihn kündigen. Zu beachten ist für den Arbeitgeber in diesem Fall dann, ob und in welchem Umfang die Nutzung der Sozialnetzwerke für private Angelegenheiten während der Arbeitszeit, dem Arbeitnehmer (und/oder seinen Arbeitskollegen) Nachteile gebracht hat.
Telefonieren während der Arbeitszeit
Dringende, kurze Privatgespräche am Telefon bilden eine Ausnahme und sind in fast allen Unternehmen gestattet. Ähnlich verhält es sich mit kurzen, dringenden privaten E-Mails. Ganz anders sieht es dagegen bei der Benutzung des Handys aus. Ursprünglich für dringende Privatanrufe gedacht, ist das moderne Handy durch seine Ausstattung (Spiele, Musik, SMS, Internetzugang) zu einem Freizeit-Multifunktionsgerät geworden und besitzt damit – genau wie soziale Netzwerke – großes Ablenkungspotential. Aus diesem Grund sollte das Handy bei der Arbeit lautlos oder besser ganz ausgeschaltet bleiben.
Sperren oder Regeln?
„Schiebt dem Missbrauch der neuen Medien früh einen Riegel vor!“, tönt es von der einen Seite. Das Wegschauen und Wegducken bringe nichts und führe bloß dazu, dass das Fehlverhalten der Arbeitnehmer ausufere, und zwar so extrem, dass nur noch Abmahnungen und Kündigungen helfen würden. Sinnvoller als die bloße Verteufelung sozialer Netzwerke ist es, dem Umgang mit den neuen Medien mit den Mitarbeitern zu vereinbaren – und zwar schriftlich.
Best Practice - Beispiel
In den großen Unternehmen gibt es bereits klare Regelung zur Nutzung sozialer Netzwerke für private Angelegenheiten am Arbeitsplatz. Bei der Schwäbisch Hall zum Beispiel sind private Telefongespräche erlaubt, Handys müssen in Meetings allerdings lautlos oder ganz ausgeschaltet werden. „Freizeitwebseiten“ wie Facebook, MySpace oder Wer-kennt-wen sind gesperrt. Für Azubis der Schwäbisch Hall werden in dieser Hinsicht sogar Einführungswochen angeboten, die über die Nutzung sozialer Netzwerke für private Angelegenheiten während der Arbeitszeit informieren sollen, denn man könne nicht erwarten, dass die Azubis diese Regeln schon kennen.
Um Ärger zu vermeiden, sollte man generell als Arbeitnehmer private Angelegenheiten im privaten Umfeld erledigen und geschäftliche Angelegenheiten am Arbeitsplatz.
Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder MySpace sind in unserem Alltag mittlerweile selbstverständlich geworden. Nach einer von der BITKOM durchgeführten Studie verbringen wir mindestens eine Stunde am Tag damit, uns in sozialen Netzwerken auszutauschen.
Wer beruflich mit einem internetfähigen PC arbeitet, für den ist die Versuchung groß, mal eben schnell in der Pause eine private E-Mail zu beantworten oder einen Tweet zu kommentieren. Niemand wird dadurch gestört, das Tippen eines Kommentars ist immerhin leiser als ein privater Anruf, denkt sich so mancher Arbeitnehmer. Doch in vielen Unternehmen ist die private Nutzung sozialer Netzwerke während der Arbeitszeit untersagt. Wer mal kurz eine Nachricht auf Twitter loswerden oder Kontakt zu Freunden via Facebook aufnehmen will, sollte dies also nicht am Arbeitsplatz tun. Jedenfalls nicht, ohne vorher die firmeneigenen Regelungen zu dem Thema der privaten Angelegenheiten während der Arbitszeit, überprüft zu haben – sofern diese überhaupt existieren.
Eine in Deutschland durchgeführte Studie bezeugte, dass 39 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland private Angelegenheiten während ihrer offiziellen Arbeitszeit erledigen. Laut einer amerikanischen Umfrage untersagen 54 Prozent der befragten Unternehmen die Nutzung sozialer Netzwerke für private Angelegenheiten am Arbeitsplatz. 19 Prozent erlauben die Nutzung privater Netzwerke nur, wenn sie beruflichen Zwecken dient und nur 16 Prozent erlauben eine uneingeschränkte Nutzung der privaten Netzwerke während der Arbeitszeit. Weitere Studien ergaben, dass die Produktivität der Mitarbeiter durch Facebook & Co. um 1,5% zurückging.
Vergleicht man Pro- und Kontraargumente zur Nutzung sozialer Netzwerke für private Angelegenheiten am Arbeitsplatz, so fällt die Pro-Seite deutlich dünner aus. Eine der Hauptthesen, welche gegen die private Nutzung am Arbeitsplatz spricht, ist die These, dass soziale Netzwerke von der Arbeit ablenken und die Produktivität des Arbeitnehmers verringere. Die Beschäftigung mit privaten Angelegenheiten während der Arbeitszeit fresse des Weiteren mehr Zeit, als gedacht. Summiere man die Zeit, so komme man auf 1 Stunde pro Tag, was 12,5 Prozent der Arbeitszeit entspreche. Konzentriertes Arbeiten sei kaum noch möglich, meinen die „Gegner“, und einige Arbeitnehmer nehmen den Betriebsfrieden als gestört wahr. Dies geschehe vor allem dann, wenn sie Arbeit des „Privatsurfers“ übernehmen müssen, da dieser ja nicht mehr konzentriert arbeiten und sein Arbeitspensum nicht mehr schaffen kann. Außerdem könne die Beschäftigung mit private Angelegenheiten während der Arbeitszeit Mehrkosten für den Arbeitgeber bedeuten, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer private Gespräche mit dem Diensthandy führt oder den firmeneigenen PKW dazu nutzt, private Angelegenheiten zu erledigen.
Auf der Pro-Seite dagegen findet sich einerseits die These, dass in manchen Berufen soziale Netzwerke als wirksame Business-Tools eingesetzt werden. Viele Arbeitnehmer fühlen sich außerdem unwohl bei dem Gedanken, dass Ihnen „schon wieder“ etwas am Arbeitsplatz verboten wird – gerade die vor kurzem geführte Debatte um ein Rauchverbot in der Mittagspause löste eine Welle der Empörung aus.
Wenn es ausdrücklich nicht gestattet ist, soziale Netzwerke für private Angelegenheiten am Arbeitsplatz zu nutzen und der Arbeitnehmer dies trotzdem tut, so verletzt er seine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis, begeht damit Arbeitszeitbetrug. Der Arbeitgeber kann darauf mit einer formlosen Ermahnung reagieren, kann den Arbeitnehmer aber auch abmahnen, um ihn zu einem vertragsmäßigen Verhalten zu bewegen. Nutzt der Arbeitnehmer nach der Er- oder Abmahnung weiterhin soziale Netzwerke für private Angelegenheiten während der Arbeitszeit, kann der Arbeitgeber ihn kündigen. Zu beachten ist für den Arbeitgeber in diesem Fall dann, ob und in welchem Umfang die Nutzung der Sozialnetzwerke für private Angelegenheiten während der Arbeitszeit, dem Arbeitnehmer (und/oder seinen Arbeitskollegen) Nachteile gebracht hat.
Telefonieren während der Arbeitszeit
Dringende, kurze Privatgespräche am Telefon bilden eine Ausnahme und sind in fast allen Unternehmen gestattet. Ähnlich verhält es sich mit kurzen, dringenden privaten E-Mails. Ganz anders sieht es dagegen bei der Benutzung des Handys aus. Ursprünglich für dringende Privatanrufe gedacht, ist das moderne Handy durch seine Ausstattung (Spiele, Musik, SMS, Internetzugang) zu einem Freizeit-Multifunktionsgerät geworden und besitzt damit – genau wie soziale Netzwerke – großes Ablenkungspotential. Aus diesem Grund sollte das Handy bei der Arbeit lautlos oder besser ganz ausgeschaltet bleiben.
Sperren oder Regeln?
„Schiebt dem Missbrauch der neuen Medien früh einen Riegel vor!“, tönt es von der einen Seite. Das Wegschauen und Wegducken bringe nichts und führe bloß dazu, dass das Fehlverhalten der Arbeitnehmer ausufere, und zwar so extrem, dass nur noch Abmahnungen und Kündigungen helfen würden. Sinnvoller als die bloße Verteufelung sozialer Netzwerke ist es, dem Umgang mit den neuen Medien mit den Mitarbeitern zu vereinbaren – und zwar schriftlich.
Best Practice - Beispiel
In den großen Unternehmen gibt es bereits klare Regelung zur Nutzung sozialer Netzwerke für private Angelegenheiten am Arbeitsplatz. Bei der Schwäbisch Hall zum Beispiel sind private Telefongespräche erlaubt, Handys müssen in Meetings allerdings lautlos oder ganz ausgeschaltet werden. „Freizeitwebseiten“ wie Facebook, MySpace oder Wer-kennt-wen sind gesperrt. Für Azubis der Schwäbisch Hall werden in dieser Hinsicht sogar Einführungswochen angeboten, die über die Nutzung sozialer Netzwerke für private Angelegenheiten während der Arbeitszeit informieren sollen, denn man könne nicht erwarten, dass die Azubis diese Regeln schon kennen.
Um Ärger zu vermeiden, sollte man generell als Arbeitnehmer private Angelegenheiten im privaten Umfeld erledigen und geschäftliche Angelegenheiten am Arbeitsplatz.











