Überstunden
Gast
Überstundenspitzenreiter Deutschland
Wegen des kräftigen Wirtschaftsaufschwungs im Jahr 2010 haben deutsche Arbeitnehmer deutlich mehr Überstunden geleistet als noch im Vorjahr. 2,5 Milliarden Überstunden haben deutsche Beschäftigte insgesamt geleistet. Dies bedeutet ein Plus von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) berechnete. Damit sind die Deutschen sogar europäischer Rekordhalter.
Allgemeine Informationen
Überstunden liegen vor, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird, die durch einen Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegt ist. Ohne ausdrückliche Regelung ist der Arbeitnehmer – außer bei Notfällen – nicht zur Überstundenleistung verpflichtet. Überstunden können erst dann entstehen, wenn das am Stichtag festgelegte Stundensoll überschritten wird. Dies ist bei Arbeitszeitmodellen, welche über die tägliche oder die Wochenarbeitszeit hinausgehen, von Bedeutung. Die Anordnung von Überstunden unterliegt außerdem der Mitbestimmung durch den Betriebsrat.
Überstunden braucht der Arbeitsnehmer grundsätzlich nicht zu leisten, es sei denn, es ist durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Einzelvertrag bestimmt. Als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag (Treuepflicht des Arbeitnehmers) kann sich unter Umständen eine Pflicht zur Leistung von Überstunden ergeben, zum Beispiel in dringenden Fällen, bei denen drohende Schäden vom Betrieb ferngehalten werden müssen. Die Anzahl der Überstunden kann Arbeitgeber nicht nach Belieben festlegen; üblich sind bis zu 10 bis 25 Prozent der regulären Arbeitszeit.
Die Berechnungen der Brüsseler EU-Kommission ergaben, dass die tariflich festgelegte Wochenarbeitszeit in Deutschland bei 37,7 Stunden liegt. Tatsächlich arbeiten die Beschäftigten aber 40,4 Stunden in der Woche. Und dieser Fleiß zahlt sich – im wahrsten Sinne des Wortes – nicht immer aus: Von den 2,5 Milliarden Überstunden im Jahr 2010 waren lediglich 1,25 Milliarden davon bezahlte Überstunden. Eine aktuelle Statistik der Statista GmbH befragte 5.053 deutsche Arbeitnehmer ab 16 Jahren nach der Anzahl der bezahlten Überstunden im letzten Monat. Das Ergebnis überrascht kaum: 73 Prozent aller Befragten gaben an, keine Bezahlung für gemachte Überstunden erhalten zu haben.
Überstunden zum Normalfall geworden
In vielen Branchen sind an Stelle von Stechuhr und Stundenzählerei Lebensarbeitszeitkonten, Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit getreten. Überstunden sind für viele zum Normalfall geworden. Wer pünktlich oder gar früher geht, gilt als Faulenzer. Die Hälfte der Führungskräfte mit einem Jahresgehalt von mehr als 200.000 € hat eine 60-70 Stunden Woche. Je höher die Qualifikation, desto mehr Überstunden werden geleistet und desto öfter werden Überstunden ohne finanziellen oder Freizeitausgleich geleistet.
Besonders in der Consulting- und Investmentbankingbranche stehen Arbeitstage mit 10 bis 12 Stunden an der Tagesordnung. Weitere Berufsgruppen, die sehr häufig viele Überstunden zu leisten haben, sind Ärzte, Top-Manager, Anwälte, Unternehmensberater, Polizisten und Berufe im Bereich Verkehr.
Laut einer Statistik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz ist die Branche der Beamten, vor allem im Feld der Sozial- und Erziehungsberufe, die Branche mit den meisten Überstunden pro Woche (45,4 Stunden). Mit 50,4 Stunden pro Woche folgen Ordnungs- und Sicherheitsberufe in leitender Funktion. Auf dem dritten Platz finden sich Berufe aus Organisation, Verwaltung und Büro in leitender Funktion mit 48,3 wieder. Ingenieure, Chemiker, Physiker und Mathematiker (leitend) belegen mit 48 Stunden pro Woche den fünften Platz. Spitzenreiter bei der Arbeitszeit sind jedoch immer noch die Selbstständigen, für die keine Tarifverträge mit Arbeitszeitbestimmungen gelten.
Vergütung von Überstunden
Ohne Tarifvertrag gilt: Niemals sind Überstunden kostenlos zu erbringen. Ob eine höhere Vergütung als die Normalvergütung zu zahlen ist, richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen. In Tarifverträgen ist in der Regel ein Überstundenzuschlag vereinbart.
Die Klausel „Mit der Vergütung sind sämtliche Überstunden abgegolten“ ist unwirksam. Dies wurde vom Bundesarbeitsgericht mit dem Urteil vom 01.09.2010 entschieden. Ein Beispiel für eine wirksame Klausel stellt folgende Aussage dar: „Mit dem Monatsgehalt sind fünf Überstunden pro Monat abgegolten.“
Wenn Überstunden nicht mit dem Gehalt abgegolten sind, haben Angestellte Anspruch darauf, sie zu ihrem regulären Stundensatz vergütet zu bekommen. Letztlich entscheidet jedoch der Arbeitgeber, ob der Angestellte die Extra-Arbeit alternativ durch Freizeit ausgleichen soll.
Laut § 7 Abs. 2 Nr. (7) des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) gilt: Mitarbeiter können Mehrarbeit, die über die gesetzlich zulässige Arbeitszeit hinausgeht, verweigern, ohne dass der Arbeitgeber sie abmahnen oder kündigen kann.
Verfall von Überstunden
Überstunden können auf zweierlei Art und Weise verfallen. Sie verfallen entweder entsprechend den im Vertrag geregelten Verfallsklauseln, also wenn sie nicht innerhalb der Verfallfrist in der durch die Klausel vorgeschriebenen Form geltend gemacht werden. Die Verfallfrist muss mindestens 3 Monate betragen. Überstunden verfallen andernfalls entsprechend den gesetzlichen Verjährungsfristen nach § 195 BGB. Die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verjähren innerhalb von 3 Jahren. Ansprüche auf Auszahlung oder Abbummeln von Überstunden verfallen demnach nach 3 Jahren.
Als Arbeitgeber sollte man am besten klare Regelungen vereinbaren, wann und wie Überstunden abgebummelt bzw. bezahlt werden sollen. Man kann auch vereinbaren, dass eine bestimmte Zahl von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten ist. In der Regel dürfen dies aber maximal 10 % der Stunden aus dem Arbeitsvertrag sein.
Zu viele Überstunden machen krank
Wer Überstunden macht, wird schneller herzkrank – lautet die erschreckende These einer Langzeitstudie aus Großbritannien. Angestellte, die drei bis vier Überstunden am Tag machten, hatten ein um 60 Prozent erhöhtes Risiko, an einem Herzkranzgefäßleiden zu erkranken. Dazu gehören zum Beispiel der Herzinfarkt oder und die Angina pectoris. Dieses Ergebnis präsentiert die Langzeitstudie „Whitehall 2“, die 1985 in London begann. Sie bezieht mehr als 10.000 Angestellte von britischen Behörden ein, die zwischen 39 und 61 Jahre alt sind und wurde erst kürzlich im Fachjournal „European Heart Journal“ veröffentlicht.
Die Durchführenden der Studie konnten außerdem einen ganz bestimmten Typ Mensch feststellen, der häufig Überstunden macht. Dieser Typ Mensch sei jemand, der viel mit anderen Kollegen und Kolleginnen konkurriere, oft gestresst und angespannt sei und auch bei Krankheit im Büro erscheine.
Weiterhin kann zu viel Zeit im Büro zu Depressionen und Schlafmangel führen. Auch diese beiden Faktoren begünstigen eine Herzkrankheit. Der Zusammenhang zwischen Überstunden und Herzproblemen wurde allerdings unabhängig von Risikofaktoren wie dem Rauchen, Übergewicht und erhöhten Blutfettwerten etc. hergestellt.
Die Whitehall-Studie berücksichtigt allerdings keine Handwerker oder Arbeiter (blue collar workers) sowie keine Angestellten aus privaten Unternehmen, womit diese Studie etwas an Bedeutung verliert. Darum muss dieses Gebiet noch weiter erforscht werden.
Wegen des kräftigen Wirtschaftsaufschwungs im Jahr 2010 haben deutsche Arbeitnehmer deutlich mehr Überstunden geleistet als noch im Vorjahr. 2,5 Milliarden Überstunden haben deutsche Beschäftigte insgesamt geleistet. Dies bedeutet ein Plus von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) berechnete. Damit sind die Deutschen sogar europäischer Rekordhalter.
Allgemeine Informationen
Überstunden liegen vor, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird, die durch einen Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegt ist. Ohne ausdrückliche Regelung ist der Arbeitnehmer – außer bei Notfällen – nicht zur Überstundenleistung verpflichtet. Überstunden können erst dann entstehen, wenn das am Stichtag festgelegte Stundensoll überschritten wird. Dies ist bei Arbeitszeitmodellen, welche über die tägliche oder die Wochenarbeitszeit hinausgehen, von Bedeutung. Die Anordnung von Überstunden unterliegt außerdem der Mitbestimmung durch den Betriebsrat.
Überstunden braucht der Arbeitsnehmer grundsätzlich nicht zu leisten, es sei denn, es ist durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Einzelvertrag bestimmt. Als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag (Treuepflicht des Arbeitnehmers) kann sich unter Umständen eine Pflicht zur Leistung von Überstunden ergeben, zum Beispiel in dringenden Fällen, bei denen drohende Schäden vom Betrieb ferngehalten werden müssen. Die Anzahl der Überstunden kann Arbeitgeber nicht nach Belieben festlegen; üblich sind bis zu 10 bis 25 Prozent der regulären Arbeitszeit.
Die Berechnungen der Brüsseler EU-Kommission ergaben, dass die tariflich festgelegte Wochenarbeitszeit in Deutschland bei 37,7 Stunden liegt. Tatsächlich arbeiten die Beschäftigten aber 40,4 Stunden in der Woche. Und dieser Fleiß zahlt sich – im wahrsten Sinne des Wortes – nicht immer aus: Von den 2,5 Milliarden Überstunden im Jahr 2010 waren lediglich 1,25 Milliarden davon bezahlte Überstunden. Eine aktuelle Statistik der Statista GmbH befragte 5.053 deutsche Arbeitnehmer ab 16 Jahren nach der Anzahl der bezahlten Überstunden im letzten Monat. Das Ergebnis überrascht kaum: 73 Prozent aller Befragten gaben an, keine Bezahlung für gemachte Überstunden erhalten zu haben.
Überstunden zum Normalfall geworden
In vielen Branchen sind an Stelle von Stechuhr und Stundenzählerei Lebensarbeitszeitkonten, Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit getreten. Überstunden sind für viele zum Normalfall geworden. Wer pünktlich oder gar früher geht, gilt als Faulenzer. Die Hälfte der Führungskräfte mit einem Jahresgehalt von mehr als 200.000 € hat eine 60-70 Stunden Woche. Je höher die Qualifikation, desto mehr Überstunden werden geleistet und desto öfter werden Überstunden ohne finanziellen oder Freizeitausgleich geleistet.
Besonders in der Consulting- und Investmentbankingbranche stehen Arbeitstage mit 10 bis 12 Stunden an der Tagesordnung. Weitere Berufsgruppen, die sehr häufig viele Überstunden zu leisten haben, sind Ärzte, Top-Manager, Anwälte, Unternehmensberater, Polizisten und Berufe im Bereich Verkehr.
Laut einer Statistik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz ist die Branche der Beamten, vor allem im Feld der Sozial- und Erziehungsberufe, die Branche mit den meisten Überstunden pro Woche (45,4 Stunden). Mit 50,4 Stunden pro Woche folgen Ordnungs- und Sicherheitsberufe in leitender Funktion. Auf dem dritten Platz finden sich Berufe aus Organisation, Verwaltung und Büro in leitender Funktion mit 48,3 wieder. Ingenieure, Chemiker, Physiker und Mathematiker (leitend) belegen mit 48 Stunden pro Woche den fünften Platz. Spitzenreiter bei der Arbeitszeit sind jedoch immer noch die Selbstständigen, für die keine Tarifverträge mit Arbeitszeitbestimmungen gelten.
Vergütung von Überstunden
Ohne Tarifvertrag gilt: Niemals sind Überstunden kostenlos zu erbringen. Ob eine höhere Vergütung als die Normalvergütung zu zahlen ist, richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen. In Tarifverträgen ist in der Regel ein Überstundenzuschlag vereinbart.
Die Klausel „Mit der Vergütung sind sämtliche Überstunden abgegolten“ ist unwirksam. Dies wurde vom Bundesarbeitsgericht mit dem Urteil vom 01.09.2010 entschieden. Ein Beispiel für eine wirksame Klausel stellt folgende Aussage dar: „Mit dem Monatsgehalt sind fünf Überstunden pro Monat abgegolten.“
Wenn Überstunden nicht mit dem Gehalt abgegolten sind, haben Angestellte Anspruch darauf, sie zu ihrem regulären Stundensatz vergütet zu bekommen. Letztlich entscheidet jedoch der Arbeitgeber, ob der Angestellte die Extra-Arbeit alternativ durch Freizeit ausgleichen soll.
Laut § 7 Abs. 2 Nr. (7) des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) gilt: Mitarbeiter können Mehrarbeit, die über die gesetzlich zulässige Arbeitszeit hinausgeht, verweigern, ohne dass der Arbeitgeber sie abmahnen oder kündigen kann.
Verfall von Überstunden
Überstunden können auf zweierlei Art und Weise verfallen. Sie verfallen entweder entsprechend den im Vertrag geregelten Verfallsklauseln, also wenn sie nicht innerhalb der Verfallfrist in der durch die Klausel vorgeschriebenen Form geltend gemacht werden. Die Verfallfrist muss mindestens 3 Monate betragen. Überstunden verfallen andernfalls entsprechend den gesetzlichen Verjährungsfristen nach § 195 BGB. Die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verjähren innerhalb von 3 Jahren. Ansprüche auf Auszahlung oder Abbummeln von Überstunden verfallen demnach nach 3 Jahren.
Als Arbeitgeber sollte man am besten klare Regelungen vereinbaren, wann und wie Überstunden abgebummelt bzw. bezahlt werden sollen. Man kann auch vereinbaren, dass eine bestimmte Zahl von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten ist. In der Regel dürfen dies aber maximal 10 % der Stunden aus dem Arbeitsvertrag sein.
Zu viele Überstunden machen krank
Wer Überstunden macht, wird schneller herzkrank – lautet die erschreckende These einer Langzeitstudie aus Großbritannien. Angestellte, die drei bis vier Überstunden am Tag machten, hatten ein um 60 Prozent erhöhtes Risiko, an einem Herzkranzgefäßleiden zu erkranken. Dazu gehören zum Beispiel der Herzinfarkt oder und die Angina pectoris. Dieses Ergebnis präsentiert die Langzeitstudie „Whitehall 2“, die 1985 in London begann. Sie bezieht mehr als 10.000 Angestellte von britischen Behörden ein, die zwischen 39 und 61 Jahre alt sind und wurde erst kürzlich im Fachjournal „European Heart Journal“ veröffentlicht.
Die Durchführenden der Studie konnten außerdem einen ganz bestimmten Typ Mensch feststellen, der häufig Überstunden macht. Dieser Typ Mensch sei jemand, der viel mit anderen Kollegen und Kolleginnen konkurriere, oft gestresst und angespannt sei und auch bei Krankheit im Büro erscheine.
Weiterhin kann zu viel Zeit im Büro zu Depressionen und Schlafmangel führen. Auch diese beiden Faktoren begünstigen eine Herzkrankheit. Der Zusammenhang zwischen Überstunden und Herzproblemen wurde allerdings unabhängig von Risikofaktoren wie dem Rauchen, Übergewicht und erhöhten Blutfettwerten etc. hergestellt.
Die Whitehall-Studie berücksichtigt allerdings keine Handwerker oder Arbeiter (blue collar workers) sowie keine Angestellten aus privaten Unternehmen, womit diese Studie etwas an Bedeutung verliert. Darum muss dieses Gebiet noch weiter erforscht werden.











