Höhe von Abfindungen
Jobwiwi
Als Abfindung wird in Deutschland eine einmalige Geldzahlung verstanden und dient der Abgeltung von Ansprüchen aus einem Vertragsverhältnis. Abfindungen kommen in allen Dauerschuldverhältnissen vor, so auch in Arbeits- und Dienstverhältnissen (z. B. bei der Entlassung von Geschäftsführern einer GmbH oder Vorstandsmitgliedern einer AG).
Das deutsche Arbeitsrecht sieht außer dem sog. „Handelsvertreterausgleich“, prinzipiell keinen gesetzlich verankerten Anspruch vor, es sei denn, es tritt einer der folgenden fünf Ausnahmefälle ein, von denen nur die letzten beiden auch im Widerstand gegen den (ehemaligen) Arbeitgeber erzwungen werden können:
1. Bei einem Vergleich über die Wirksamkeit einer Kündigung 2. Bei der gesetzlichen Neuregelung laut § 1a KSchG 3. Aufgrund eines Tarifvertrags oder eines Sozialplans 4. Bei einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts wg. Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gem. §§ 9, 10 KSchG 5. Bei einem gerichtlichen Urteil zugunsten des Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich
Die gesetzlich verankerte Mindesthöhe einer Abfindung beträgt 0,5 Bruttogehälter für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten wird dabei als ein volles Jahr angerechnet.
1. Bei einem Vergleich über die Wirksamkeit einer Kündigung 2. Bei der gesetzlichen Neuregelung laut § 1a KSchG 3. Aufgrund eines Tarifvertrags oder eines Sozialplans 4. Bei einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts wg. Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gem. §§ 9, 10 KSchG 5. Bei einem gerichtlichen Urteil zugunsten des Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich
Die gesetzlich verankerte Mindesthöhe einer Abfindung beträgt 0,5 Bruttogehälter für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten wird dabei als ein volles Jahr angerechnet.
Gast
Was für eine Abfindung ist üblich, wenn man 8 Jahre in einem Unternehmen tätig war und dann der Arbeitsvertrag aufgelöst wird?
Gast
Habe mal etwas von der folgenden Formel gehört:
0,8 * Anzahl der Jahre, also im obigen Fall dann 0,8* 8 Jahre= 6,4 Monatsgehälter Abfindung.
0,8 * Anzahl der Jahre, also im obigen Fall dann 0,8* 8 Jahre= 6,4 Monatsgehälter Abfindung.
Gast
Abfindungsbeispiele aus der Praxis:
Der Angestellte, dem eine Abfindung angeboten wird, hat das 45. Lebensjahr vollendet und ist Vater eines Kindes. Er gehört dem Betrieb seit zwölf Jahren an und bezieht ein außertarifliches Gehalt von 5833 Euro im Monat.
Commerzbank
- Sockel: Jedem Mitarbeiter stehen 8000 Euro zu.
- Formel: Betriebszugehörigkeit mal Monatseinkünfte mal Altersfaktor (bis 40 Jahre 0,65, bis 50 Jahre 0,70, bis 54 Jahre 0,75, darüber 0,80).
- Zuschlag: Für jedes unterhaltspflichtige Kind 200 Euro pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Schwerbehinderte erhalten 500 Euro pro Dienstjahr.
Summe: 59.397 Euro
Deutsche Post
- Grundregel: Die Zahl der als Abfindung gezahlten Monatsgehälter steigt mit den Lebens- und Dienstjahren.
- Spannweite: Wer erst drei Jahre dabei und jünger als 40 ist, erhält keine Abfindung. Der 45-Jährige mit zwölf Dienstjahren bekommt sieben Monatsgehälter. Bei 25 Jahren Zugehö-rigkeit und einem Alter über 55 sind es 18 Gehälter.
Summe: 40.831 Euro
Dresdner Bank
- Formel: Dienstjahre werden mit dem Lebensalter multipliziert und durch 45 geteilt. Das Ergebnis wird anschließend mit dem Bruttomonatsgehalt multipliziert.
- Divisor: Der Teiler 45 führt dazu, dass Mitarbeiter, die älter als 45 sind, automatisch bei der Abfindung finanziell besser gestellt werden als jüngere Kollegen.
Summe: 69.996 Euro
Ford
- Grundformel: Mitarbeiter unter 50 erhalten pro Jahr vollendeter Betriebszugehörigkeit ein Monatsgehalt. Mindestens werden fünf Gehälter gezahlt, maximal 18.
- Altersregel: Ab Alter 50 ist die Zahl der Monatsgehälter fix, ungeachtet der Betriebszugehö-rigkeit. Ein 50-Jähriger erhält beispielsweise 20 Monatsgehälter.
Summe: 69.996 Euro
Allianz
- Formel: Lebensalter mal Dienstjahre geteilt durch 60. Das Ergebnis wird mit dem Brutto-monatsgehalt multipliziert.
- Alterszuschlag: Der Devisor ändert sich lebensaltersbedingt: Ab dem vollendeten 50. Le-bensjahr wird durch 55 geteilt, ab dem vollendeten 55. Lebensjahr durch 50. Indem der Tei-ler kleiner wird, erhöht sich das Ergebnis - Hilfe für Ältere, die es am Arbeitsmarkt schwerer haben.
Summe: 52.497 Euro
HypoVereinsbank
- Formel: Dienstjahre mal Monatseinkünfte mal Faktor mal drei. Das Ergebnis wird durch vier geteilt.
- Faktor: Maßgeblich ist das Lebensalter: bis 30 Jahre ist der Faktor 0,6, bis 40 Jahre 0,8, bis 45 Jahre 1,0, bis 50 Jahre 1,2, ab 50 Jahren 1,6.
- Zuschläge: Für allein Erziehende oder Schwerbehinderte 5.110 Euro.
Summe: 52.497 Euro
Linde
- Formel: Dienstjahre mal Monatsgehalt mal Multiplikator. Letzterer steigt mit Dienstjahren und Lebensalter und ist in einer Tabelle festgeschrieben.
- Zuschläge: Je 250 Euro für die ersten zehn Dienstjahre, danach 450 Euro pro Dienstjahr; 511 Euro bei bis zu zwei Kindern, 1.023 Euro bei drei Kindern, 1.023 Euro bei Schwerbehin-derung.
Summe: 73.907 Euro
MAN
- Formel: Monatseinkünfte mal Lebensalter mal Dienstjahre. Das Ergebnis wird durch 105 geteilt. Maximal werden 18 Gehälter in die Rechnung einbezogen.
- Zuschläge: Jeder Mitarbeiter erhält zusätzlich 1.534 Euro. Außerdem werden pro Kind 511 Euro fällig. Bei Schwerbehinderung kommt ein Monatsgehalt hinzu.
Summe: 32.043 Euro
Schering
- Formel: Pro Beschäftigungsjahr werden 0,75 Monatsgehälter gezahlt.
- Altersfaktor: Ab dem 46. Lebensjahr gilt: 0,75 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr mal Faktor. Berechnung des Faktors: Alter geteilt durch 45. So entsteht eine größere Zahl als 1, die Ältere besser stellt als ihre jüngeren Kollegen.
Summe: 52.500 Euro
Siemens
- Formel: Dienstjahre mal Monatseinkünfte mal Faktor.
- Faktor: Bestimmend ist das Lebensalter. Bis 30 Jahre ist der Faktor 0,60, von 30 bis 39 Jahren 0,65. Dann folgen jährliche Steigerungsschritte: für 40 Jahre 0,67, 41 Jahre 0,69, 42 Jahre 0,71, 43 Jahre 0,73, 44 Jahre 0,75. Der höchste Faktor gilt für 54-Jährige: 0,98.
Summe: 54.597 Euro
Der Angestellte, dem eine Abfindung angeboten wird, hat das 45. Lebensjahr vollendet und ist Vater eines Kindes. Er gehört dem Betrieb seit zwölf Jahren an und bezieht ein außertarifliches Gehalt von 5833 Euro im Monat.
Commerzbank
- Sockel: Jedem Mitarbeiter stehen 8000 Euro zu.
- Formel: Betriebszugehörigkeit mal Monatseinkünfte mal Altersfaktor (bis 40 Jahre 0,65, bis 50 Jahre 0,70, bis 54 Jahre 0,75, darüber 0,80).
- Zuschlag: Für jedes unterhaltspflichtige Kind 200 Euro pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Schwerbehinderte erhalten 500 Euro pro Dienstjahr.
Summe: 59.397 Euro
Deutsche Post
- Grundregel: Die Zahl der als Abfindung gezahlten Monatsgehälter steigt mit den Lebens- und Dienstjahren.
- Spannweite: Wer erst drei Jahre dabei und jünger als 40 ist, erhält keine Abfindung. Der 45-Jährige mit zwölf Dienstjahren bekommt sieben Monatsgehälter. Bei 25 Jahren Zugehö-rigkeit und einem Alter über 55 sind es 18 Gehälter.
Summe: 40.831 Euro
Dresdner Bank
- Formel: Dienstjahre werden mit dem Lebensalter multipliziert und durch 45 geteilt. Das Ergebnis wird anschließend mit dem Bruttomonatsgehalt multipliziert.
- Divisor: Der Teiler 45 führt dazu, dass Mitarbeiter, die älter als 45 sind, automatisch bei der Abfindung finanziell besser gestellt werden als jüngere Kollegen.
Summe: 69.996 Euro
Ford
- Grundformel: Mitarbeiter unter 50 erhalten pro Jahr vollendeter Betriebszugehörigkeit ein Monatsgehalt. Mindestens werden fünf Gehälter gezahlt, maximal 18.
- Altersregel: Ab Alter 50 ist die Zahl der Monatsgehälter fix, ungeachtet der Betriebszugehö-rigkeit. Ein 50-Jähriger erhält beispielsweise 20 Monatsgehälter.
Summe: 69.996 Euro
Allianz
- Formel: Lebensalter mal Dienstjahre geteilt durch 60. Das Ergebnis wird mit dem Brutto-monatsgehalt multipliziert.
- Alterszuschlag: Der Devisor ändert sich lebensaltersbedingt: Ab dem vollendeten 50. Le-bensjahr wird durch 55 geteilt, ab dem vollendeten 55. Lebensjahr durch 50. Indem der Tei-ler kleiner wird, erhöht sich das Ergebnis - Hilfe für Ältere, die es am Arbeitsmarkt schwerer haben.
Summe: 52.497 Euro
HypoVereinsbank
- Formel: Dienstjahre mal Monatseinkünfte mal Faktor mal drei. Das Ergebnis wird durch vier geteilt.
- Faktor: Maßgeblich ist das Lebensalter: bis 30 Jahre ist der Faktor 0,6, bis 40 Jahre 0,8, bis 45 Jahre 1,0, bis 50 Jahre 1,2, ab 50 Jahren 1,6.
- Zuschläge: Für allein Erziehende oder Schwerbehinderte 5.110 Euro.
Summe: 52.497 Euro
Linde
- Formel: Dienstjahre mal Monatsgehalt mal Multiplikator. Letzterer steigt mit Dienstjahren und Lebensalter und ist in einer Tabelle festgeschrieben.
- Zuschläge: Je 250 Euro für die ersten zehn Dienstjahre, danach 450 Euro pro Dienstjahr; 511 Euro bei bis zu zwei Kindern, 1.023 Euro bei drei Kindern, 1.023 Euro bei Schwerbehin-derung.
Summe: 73.907 Euro
MAN
- Formel: Monatseinkünfte mal Lebensalter mal Dienstjahre. Das Ergebnis wird durch 105 geteilt. Maximal werden 18 Gehälter in die Rechnung einbezogen.
- Zuschläge: Jeder Mitarbeiter erhält zusätzlich 1.534 Euro. Außerdem werden pro Kind 511 Euro fällig. Bei Schwerbehinderung kommt ein Monatsgehalt hinzu.
Summe: 32.043 Euro
Schering
- Formel: Pro Beschäftigungsjahr werden 0,75 Monatsgehälter gezahlt.
- Altersfaktor: Ab dem 46. Lebensjahr gilt: 0,75 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr mal Faktor. Berechnung des Faktors: Alter geteilt durch 45. So entsteht eine größere Zahl als 1, die Ältere besser stellt als ihre jüngeren Kollegen.
Summe: 52.500 Euro
Siemens
- Formel: Dienstjahre mal Monatseinkünfte mal Faktor.
- Faktor: Bestimmend ist das Lebensalter. Bis 30 Jahre ist der Faktor 0,60, von 30 bis 39 Jahren 0,65. Dann folgen jährliche Steigerungsschritte: für 40 Jahre 0,67, 41 Jahre 0,69, 42 Jahre 0,71, 43 Jahre 0,73, 44 Jahre 0,75. Der höchste Faktor gilt für 54-Jährige: 0,98.
Summe: 54.597 Euro
Gast
Falls es wirklich soweit gekommen ist und man zu einem Gespräch mit der Personalabteilung gebeten wird, empfielt es sich, vorher mit einem Experten (z.B. Anwalt für Arbeitsrecht) über diesen Erstfall zu sprechen und sich beraten zu lassen. Denn der Arbeitnehmer kann schon in diesen ersten Gesprächen mit der Pesonalabteilung Fehler machen, die bei einer späteren Verhandlung um Abfindungen die Position schwächen. Also entweder vorher beraten lassen oder nicht viel bei diesen Gesprächen sagen.
Gast
Bei Betrieben mit weniger als 10 Arbeitnehmern ist zu berücksichtigen, dass das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt. Somit hat dies auch entsprechende Auswirkungen auf die Zahlung von Abfindungen bzw. deren Höhe.
Gast
Eine kleine Korrektur von meiner Seite: Der Kündigungsschutz greift nicht bei Kleinbetrieben mit 5 oder weniger Mitarbeitern. Allerdings werden geringfügig Beschäftigte Mitarbeiter auf die Mitarbeiteranzahl nicht zu 100% angerechnet. Bei einem Beschäftigungsverhältnis mit bis zu 30 Wochenarbeitsstunden zählt der geringfügig Beschäftigte nur mit der Gewichtung 0,75 und bei bis zu maximal 20 Wochenarbeitsstunden sogar nur mit der Gewichtung 0,5.
Gast
Und inwieweit müsste ich die Einkünfte aus einer Abfindung versteuern?
Gast
In diesem Fall greift das Einkommenssteuergesetz (EStG). Insbesondere zu nennen sind hier die Paragraphen §§ 24 und 34. § 24 regelt die Versteuerungspflicht und § 34 die Steuerhöhe.
Gerade letzterer ist schwierig zu lesen. In den meisten Fällen gilt die sogenannte „Fünftelregelung“. Um die Höhe der Steuerabgaben auf eine Abfindungszahlung zu errechnen bildet man die Differenz zwischen der Steuerhöhe des regulären zu versteuernden Einkommens und einem theoretischen Einkommen in Höhe des regulären Einkommens zuzüglich 20% (also einem Fünftel) der Abfindung. Das Einkommen aus einer Abfindungszahlung ist dann um das Fünffache dieses Differenzbetrages als Steuer abzuführen.
Ein einfaches Rechenbeispiel (theoretische Werte):
Zu versteuerndes Gehalt bis zum Zeitpunkt der Kündigung: 15.000€
ESt auf 15.000€: 1.480€
Abfindung: 50.000€
Theor. Einkommen: 15.000€ + (50.000€ / 5 =) 10.000€ = 25.000€
ESt auf theor. Einkommen: 4.300€
Steuer-Differenz: 4.300€ - 1.480€ = 2.820€
Steuerabzug auf Abfindungszahlung: 5*2.820€ = 14.100€
Von der Bruttoabfindung in Höhe von 50.000€ bleiben in diesem Beispiel also Netto noch 35.900€. Die Fünftelregelung gilt allerdings nur unter der Bedingung, dass die Abfindung eine Einmalzahlung darstellt. Bei einer Auszahlung in Rentenform sind die jeweiligen Renten monatlich nach dem normalen Steuersatz zu versteuern.
Gerade letzterer ist schwierig zu lesen. In den meisten Fällen gilt die sogenannte „Fünftelregelung“. Um die Höhe der Steuerabgaben auf eine Abfindungszahlung zu errechnen bildet man die Differenz zwischen der Steuerhöhe des regulären zu versteuernden Einkommens und einem theoretischen Einkommen in Höhe des regulären Einkommens zuzüglich 20% (also einem Fünftel) der Abfindung. Das Einkommen aus einer Abfindungszahlung ist dann um das Fünffache dieses Differenzbetrages als Steuer abzuführen.
Ein einfaches Rechenbeispiel (theoretische Werte):
Zu versteuerndes Gehalt bis zum Zeitpunkt der Kündigung: 15.000€
ESt auf 15.000€: 1.480€
Abfindung: 50.000€
Theor. Einkommen: 15.000€ + (50.000€ / 5 =) 10.000€ = 25.000€
ESt auf theor. Einkommen: 4.300€
Steuer-Differenz: 4.300€ - 1.480€ = 2.820€
Steuerabzug auf Abfindungszahlung: 5*2.820€ = 14.100€
Von der Bruttoabfindung in Höhe von 50.000€ bleiben in diesem Beispiel also Netto noch 35.900€. Die Fünftelregelung gilt allerdings nur unter der Bedingung, dass die Abfindung eine Einmalzahlung darstellt. Bei einer Auszahlung in Rentenform sind die jeweiligen Renten monatlich nach dem normalen Steuersatz zu versteuern.

