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Gehalt und Zusatzleistungen
Gast

Gehälter von Fach- und Führungskräften in Vertrieb und Marketing



Die Kienbaum-Studie beschäftigte sich mit Gehaltserhöhungen von Fach und Führungskräften im Jahr 2010. Der Anstieg der Gehälter vom Jahr 2009 zum Jahr 2010 (1,9%) lag ziemlich weit unter dem Anstieg vom Jahr 2008 zum Jahr 2009 (3,4%). Grundlage der Studie war die Befragung von 433 deutschen Unternehmen und von über 5.000 Einzelpositionen. Christian Näser, Vergütungsexperte bei Kienbaum erklärt, dass die Ursache des geringen Anstieges die schwierige Wirtschaftslage sei, weil Gehälter oft mit Erträgen des Unternehmens im Zusammenhang stehen.



Die Bestverdiener zurzeit, Leiter für Marketing und Vertrieb, mit durchschnittlich 140.000 Euro sind den Vertriebsleitern mit 135.000 Euro und Marketingleitern mit 119.00 Euro überlegen. Die höchsten Gehälter unter Fachkräften konnte man bei Top-Verkäufern mit 89.000 Euro jährlich und Senior-Produktmanagern mit 83.000 Euro fest stellen. Christian Näser sagt, dass gerade in Krisenzeiten die Abteilungen Marketing und Vertrieb unheimlich wichtig für eine Vielzahl der Unternehmen seien, die Gehälter müssten wettbewerbsfähig sein, jedoch kein zu hohen Aufwand für das Unternehmen darstellen.



Die Gesamtbezüge der Fach- und Führungskräfte in Vertrieb und Marketing sind sehr stark zerstreut. Die Gehälter der Führungskräfte reichen von weniger als 50.000 bis über 300.000 Euro. Auch bei Fachkräften sind Differenzen mit einer Untergrenze von 20.000 bis mehr als 200.000 Euro unwahrscheinlich groß.
Gast

Ein Firmenwagen, den man nach Absprache auch privat nutzen kann, ist eine Zusatzleistung, die häufig vom Arbeitgeber zuzüglich zum Gehalt erbracht wird. In der Regel werden dabei verschiedene Dienstwagen-Programme angeboten, jedoch kann sich der Mitarbeiter den Fahrzeugtyp nicht immer frei auswählen. Die meisten Unternehmen begrenzen die Auswahlmöglichkeiten der Ausstattung und des Modells, um die Verwaltungskosten niedrig zu halten. Bewertung der privaten Nutzung des Firmenwagens im lohnsteuerlichen Sinne wird entweder nach der 1%-Regelung oder per tatsächlicher Nutzung, dokumentiert im Fahrtenbuch, vorgenommen.
Man sollte beachten, dass beim Verbot der privaten Nutzung des Firmenwagens, die Nichteinhaltung ein Grund zur Kündigung sein kann.
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